Oldtimergutachten der Rheinland Sachverständigen Gruppe

 

Ein Oldtimer muss seit der Erstzulassung mindestens 30 Jahre alt sein und die Fahrzeughistorie muss nachvollziehbar sein. Wann Sie ein Oldtimer- Kennzeichen beantragen möchten, ist nach § 23 StVZO eine Fachkunde Beratung erforderlich. Diese muss mindestens den Umfang der Hauptuntersuchung haben und soll auch klären, ob das Fahrzeug alle Anforderungen an einen Oldtimer erfüllt. 

Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren zum ersten Mal auf die Straße kamen. Eine weitere Voraussetzung für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer nach § 2 Nr. 22 FZV ist, dass es möglichst original, in gutem optischem Zustand und zu Pflege des Kraftfahrzeug- Kulturgutes verwendet wird. 

Ob das Fahrzeug möglichst originalgetreu ist, können Zulassungsbehörden, Finanzbehörden und Zollbehörden nicht beurteilen, da der Erhaltungszustand von Laien nicht beurteilt werden kann. Voraussetzung für die Vergabe von Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) ist gemäß § 9 Abs. 1 FZV die Vorlage eines Sachverständigengutachtens erforderlich. 

Ihre Vorteile wenn Sie sich für ein Oldtimergutachten entscheiden:

 

  • Sie haben einen Wiederbeschaffungswert an den Sie sich richten können
  • Ihre Versicherung kann Sie entsprechend einstufen
  • wenn Sie sich mal entscheiden sollten Ihren Oldtimer zu verkaufen, haben Sie die perfekte Preisvorstellung
  • Sie erhalten ein H- Kennzeichen, welches den Wert Ihres Oldtimers steigert.