
Kostenvoranschlag
Ist der Schaden an Ihrem Fahrzeug relativ gering, sind Sie als Geschädigter bei der Schadenregulierung an die Versicherung gebunden. Diese beauftragt dann einen KFZ Gutachter, der nach dem Interesse der Versicherung handelt.
Die Versicherung zahlt aufgrund der Bagatellgrenze, die bei bis zu 750 € liegt keinen eigenen Kfz Gutachter. Um die schadensrelevanten Positionen ohne verbleibendes Risiko zu ermitteln, ist es wichtig einen unabhängigen KFZ Gutachter zu beauftragen. In diesem Fall bieten wir die Erstellung eines Kurzgutachtens an und ermitteln hierbei die Werte, welche Sie für die Schadenabwicklung benötigen.
Eine Schadenabwicklung mittels Kostenvoranschlag sollte generell eher die Ausnahme sein und nur in Fällen mit sehr geringem Schaden erfolgen.
Die Kosten eines Kostenvoranschlags liegen meist bei bis zu 10 Prozent der Schadenssumme. Bei den meisten Gutachtern wird in der Regel ein Pauschalpreis zwischen 50 € und 100 € berechnet.
Bei der Erstellung von Kostenvoranschlägen ist es notwendig, auf mehrere Aspekte zu achten. Daher ist es wichtig, dass die im Rahmen einer Reparatur erbrachten Werkstattleistungen möglichst genau beschrieben werden. Dies kann genutzt werden, um Streitigkeiten über den Umfang des Kostenvoranschlags zu vermeiden. Bei schweren Reparaturen ist es besonders wichtig, um Risiken einzugrenzen.
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Beurteilung Ihres Schadens an. Als KFZ Sachverständige können wir schnell eine Lösung finden, sodass Sie nicht auf Kosten sitzen bleiben. Ob ein Unfallgutachten oder ein Kostenvoranschlag angemessen ist, kann durch uns schnell beurteilt werden. Sprechen Sie uns gerne an!