Rheinland Sachverständigen Gruppe
bietet Gutachten und Beratungen zu verschiedenen Themen an. Wir stehen hinter unseren objektiven Begutachtungsberichten. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Gutachterleistungen der Rheinland Sachverständigen Gruppe. Bitte kontaktieren Sie uns für Informationen zu unseren Gutachterleistungen oder für die Zusammenarbeit mit uns als ihre
KFZ- Sachverständige.

Im Schadensfall helfen wir mit Rat und Tat. 

Unfallgutachtenvom Rheinland Sachverständigen Gruppe in Düsseldorf!

Ihr KFZ-Gutachter in Düsseldorf – wir helfen im Schadensfall weiter!

Die gute Nachricht vorne: Wenn Sie selbst geschädigt wurden, trägt die Kosten für den KFZ- Gutachter der Unfallgegner. Ausnahmen sind hier Bagatellfälle im Wert von 750€ dann reicht auch ein weniger umfangreiches Kurzgutachten aus. In diesem Fall beraten wir Sie gerne kostenlos. Klar: Mit bloßem Auge sehen Sie als Laie nicht sofort die voraussichtliche Schadenssumme! Doch keine Sorge: Rufen Sie uns auf jeden Fall an – am besten direkt noch am Unfallort, nachdem Sie bei der Polizei den Schaden gemeldet haben-,  und wir kommen sofort zu Ihnen und klären, welche Leistungen bzw. welches KFZ- Gutachten für Sie ratsam ist bzw. welche Leistung voraussichtlich von der gegnerischen Versicherung getragen wird. 

Wichtiger Hinweis!: Es gilt: „Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden“ Halten Sie sich also zurück mit (Teil-) Schuldeingeständnissen oder anderen Absprachen am Unfallort. 

Dokumentieren Sie stattdessen so gut es geht den Unfall und die Schäden – z.B mit der Handy- Kamera. Auch eine Unfallskizze ist sinnvoll. Notieren Sie weiterhin die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, Personendaten der Unfallgegenersowie deren Versicherungsgesellschaft. Gab es Zeugen? Lassen Sie sich von diesen ebenfalls die Kontaktdaten geben! Holen Sie sich am besten unseren Unfallratgeber den Sie im Fall der Fälle im Handschuhfach aufbewahren können. 

KFZ- UNFALLGUTACHTEN
UNFALLGUTACHTEN
HAFTPFLICHTSCHADEN

KFZ-Unfallgutachten im Falle eines Haftpflichtschadens Wenn Sie als Autofahrer durch einen anderen Verkehrsteilnehmer unverschuldet einen Schaden erleiden, liegt ein sogenannter Haftpflichtschaden vor, den der Schadensverursacher zu ersetzen hat gemäß § 249 BGB. Dieser Schaden wird reguliert durch die „gegnerische“ Versicherung. Für die
Regulierung brauchen Sie ab einer gewissen Schadenshöhe ein KFZ-Unfallgutachten.

KOSTENVORANSCHLAG

Kostenvoranschläge werden auch Bagatellschäden bezeichnet. Bei einem Kostenvoranschlag können Kunden sehen, welche Dienstleistungen für Reparaturen erforderlich sind und zu welchen Preisen sie durchgeführt werden. Außerdem werden dem Kostenvoranschlag Bilder von beschädigten Fahrzeugkomponenten beigefügt, damit Versicherungen alle relevanten Fakten für die Kostenübernahme heranziehen können.

KASKOGUTACHTEN

Bei einem selbstverschuldeten Unfall entsteht in der Regel ein Schaden bei beiden Fahrzeugen. Doch was ist mit dem Schaden bei ihrem eigenen Fahrzeug? lm Gegensatz zur gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung haben Sie ihr eigenes Fahrzeug oft mit einer freiwilligen Kaskoversicherung (Teilkasko oder Vollkasko) versichert, die einspringt.

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KFZ-WERTGUTACHTEN

Sie möchten den Wert eines Fahrzeuges wissen? Für Kauf, Verkauf oder für die Versicherung? Wir ermitteln für Ihr Fahrzeug den tatsächlichen Wert anhand vieler Faktoren wie z. B. Alter, Laufleistung, Zustand, Pflege, Abnutzung, etc: 
– Erstellung von Wertgutachten Oldtimer-Bewertungen 
– Ermittlung des Marktwertes 
– Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes 
– Ermittlung des Händlereinkaufswertes 
– Ermittlung des Wertes z. B. von Leasingrückläufern, Übernahme von Firmenwagen, etc. 

GEBRAUCHTWAGENCHECK

Sie möchten einen Gebrauchtwagen kaufen und ihn vorher auf Herz und Nieren prüfen? Setzen Sie auf den Gebrauchtwagen-Check der 

Rheinland Sachverständigen Gruppe! 

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OLDTIMER-GUTACHTEN

Ein Oldtimer muss seit der Erstzulassung mindestens 30 Jahre alt sein ebenso muss die Fahrzeughistorie nachvollziehbar sein. Wenn Sie ein Oldtimer-Kennzeichen beantragen möchten, ist nach § 23 StVZO eine fachkundige Beratung erforderlich. Diese muss mindestens den Umfang der Hauptuntersuchung haben und soll auch klären, ob das Fahrzeug alle Anforderungen an einen Oldtimer erfüllt.