Fragen und Antworten

 

Welche Ansprüche habe ich nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall?

Verschiedene Ansprüche stehen Ihnen nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall zu. 

Die Art des Verkehrsunfalls steht hier im Mittelpunkt. Ist Ihr Fahrzeug noch fahrbereit, hat es einen Totalschaden erlitten oder ist nur ein Reparaturschaden entstande

Welcher Anspruch Ihnen zusteht, können Sie bei Ihrem Sachverständigen in Erfahrung bringen. 

Gerne können Sie uns kontaktieren, wir beraten Sie kostenlos. 

  • die Reparaturkosten
  • die Kosten für den KFZ Gutachter / Kfz Sachverständiger
  • Rechtsanwalt
  • eine Unfallpauschale
  • eine evtl. eingetretene Wertminderung Ihres Fahrzeuges
  • Mietwagenkosten/ Nutzungsausfallentschädigung 
  • Abschleppkosten- Anmelde- und Abmeldekosten
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall

Wie verhalte ich mich nach einem Unfall?

Verhalten an der Unfallstelle:

  • Sichern Sie sofort die Unfallstelle ab.
  • Stellen Sie das Warndreieck in 50 bis 100 Meter Entfernung von der Unfallstelle gut sichtbar auf.
  • Leisten Sie Erste Hilfe falls jemand verletzt wurde.
  • Rufen Sie sofort die Polizei, bei Verletzen rufen Sie einen Rettungswagen hinzu. Die Polizei ist unverzichtbar, lassen Sie sich nichts Falsches einreden.
  • Verlassen Sie auf keinen Fall den Unfallort.
  • Verändern Sie nichts, bevor die Polizei eintrifft.
  • Bemühen Sie sich um Aussagen von Unfallzeugen.
  • Fotografieren Sie wenn möglich mit Ihrem Smartphone die Unfallstelle und sichtbare Schäden an beiden Fahrzeugen.

Führen Sie eine Unfallaufnahme durch!

Notieren Sie sich alle Angaben der Unfallbeteiligten, sprich Namen der Fahrers (Führerschein) und des Fahrzeughalters (Fahrzeugschein). Notieren Sie sich die Kennzeichen sowie Versicherungsgesellschaft und -nummer der am Unfall beteiligten Fahrzeuge. Erstellen Sie eine Unfallskizze mit der Stellung der

Fahrzeuge. Überprüfen Sie den Unfallbericht der Polizei, korrigieren Sie, wenn nötig, Unstimmigkeiten oder falsche Sachverhalte, lassen Sie sich nichts Falsches einreden. Machen Sie bei zweifelhaftem Unfallhergang keine Angaben. Akzeptieren Sie nur bei völlig eindeutigem Verschulden ein Verwarnungsgeld.

Bei Fragen können Sie uns jederzeit anrufen.

Sie haben den Unfall selber verschuldet?

ln diesem Fall springt für die Schäden beim Unfallgegner Ihre Haftpflichtversicherung ein.

Bei Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug würde hier ihre Vollkasko Versicherung ins Spiel kommen, 

diese übernimmt die Reparaturkosten. Sollten Sie nicht Vollkasko Versichert sein können Sie sich gerne an uns wenden wir vermitteln Sie an unsere Preiswerten Kooperationspartner für Lackierung und Instantsetzung. 

Wer trägt die Kosten für das Gutachten / für den KFZ Sachverständigen?

Alle Kosten, die auf Sie als Geschädigter zukommen, müssen von der Versicherung des Unfallverursachers getragen werden. Folgende Kosten muss nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall die Versicherung des Unfallverursachers übernehmen: 

  • Gutachterkosten 
  • Reparaturkosten 
  • Wertminderung
  • Nutzungsausfall 
  • Mietwagenkosten
  • Schadensersatz für Neuwagen
  • Beschädigte Gegenstände wie Bekleidung, Gepäckstücke oder Brillen
  • Schmerzensgeld
  • Heilbehandlungskosten
  • Verdienstausfall
  • Abschleppkosten Bergungskosten
  • Kosten für Ab-, Um- und Neuanmeldung
  • Standkosten
  • Entsorgungskosten

Warum einen freien Gutachter?

Es ist für Sie wichtig einen freien KFZ Gutachter zu wählen, weil dieser in Ihrem Auftrag arbeitet und Ihnen nichts vorenthält. Entscheiden Sie sich für einen Gutachter der generischen Versicherung, bedeutet das meist weniger Geld für den Kunden, weil dessen Auftraggeber die gegnerische Versicherung ist. Bei einem freien Gutachter steht der Kunde im Fokus, dessen Zufriedenheit liegt in seinem Interesse. Denn ein zufriedener Kunde ist nicht nur wichtig, sondern bildet die Grundlage eines erfolgreichen Unternehmens. 

Wie lange dauert ein Gutachten?

Wir als KFZ- Sachverständige, bieten unseren Kunden einen 24h-Service an.

Auf Wunsch ist ihr Kfz Gutachten innerhalb von 24h nach Besichtigung erstellt und bereits der gegnerischen Versicherung zur Bearbeitung eingereicht. 

Brauche ich nach einem Verkehrsunfall einen Anwalt? 

Grundsätzlich dürfen Sie Zur Wahrung ihrer Ansprüche die Dienste eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen, dessen Kosten die Versicherung ihres Unfallgegners tragen muss. 

Als Leihe ist es oft unklar, ob ein Rechtsanwalt gebraucht wird oder nicht. In den meisten Fällen entscheiden sich die Geschädigten erst dann für einen Anwalt, wenn es zu spät ist und es zu Problemen bei der Regulierung gekommen ist. Hier ist es schon meist zu spät, da viel Zeit verloren gegangen ist. Wir empfehlen unseren Kunden immer von Anfang an einen Fachanwalt einzuschalten. Dieser übernimmt die Abwicklung und Korrespondenz mit der Versicherung, sodass der Mandant sich nicht mit lästigen Fragen und Unterlagen der gegnerischen Versicherungen herumschlagen muss. 

Wir empfehlen immer einen Rechtsanwalt zur Schadensabwicklung einzuschalten!

Gerne können Sie sich hier an uns wenden, wir vermitteln Sie an unsere Fachanwälte. Diese helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche weiter. Die Kosten werden als Geschädigter von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Was ist ein Bagatellschaden?

Ein Bagatellschaden liegt vor, wenn die Beschädigung an ihrem Fahrzug unter der Grenze von 750€ liegt. Ein Gutachten von einem unabhängigen KFZ Gutachter ist nicht zwingend notwendig, weil die Kosten des erstellten KFZ Gutachten von der Versicherung nicht übernommen werden. Da Sie jedoch ein leihe sind, was die Höhe der Reparaturkosten angeht, macht es mehr Sinn einen KFZ Sachverständigen hinzuzuziehen. Dieser kann Ihnen genau sagen, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt oder nicht. Meist macht es den Eindruck, dass der Schaden gering ist, aber lassen Sie sich nicht täuschen, denn in einigen Fällen kommt es zu Schäden unterm beschädigten Bauteil, die nicht ersichtlich sind. Somit steht es ihnen zu, über einen unabhängigen KFZ Gutachter zu entscheiden. 

Gerne können Sie sich diesbezüglich kostenlos bei uns beraten lassen. Wir schauen uns den Schaden an ihrem Fahrzeug genaustens an und können Ihnen eine genaue Beurteilung geben. 

Auf Wunsch ist auch eine Berechnung des Schadens bei uns vor Ort möglich.

Muss ich den Ersatzwagen/ Mietwagen bezahlen?

Grundsätzlich steht Ihnen ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu, wenn Ihr KFZ nicht mehr fahrtüchtig ist oder zur Reparatur muss. Der Zeitraum, wie lange Sie ihren Ersatzwagen nutzen können, ist befristet und abhängig davon, ob Sie reparieren lassen oder auch ein Neues Fahrzeug anschaffen möchten. Die Kosten für den Mietwagen ihrem Fahrzeug müssen gleichwertig sein. 

Bei dieser Farge spielt der entsprechende Sachverhalt eine große Rolle, damit Sie nicht auf den Kosten sitzenbleiben müssen vorab einige Fragen geklärt werden. 

Ist ihr Fahrzeug fahrbereit? 

Ist ihr Fahrzeug verkehrssicher? 

Hat Ihr Fahrzeug einen Totalschaden erlitten? 

Oder wird Ihr Fahrzeug repariert? 

Trifft eines dieser Fälle auf Ihren Unfallschaden zu, dann steht es Ihnen zu einem Mietwagen von der gegnerischen Versicherung bezahlt zu bekommen. 

Wann bekomme ich eine Nutzungsausfallentschädigung?

Einen Nutzungsausfall erhalten Sie, wenn Sie keinen Leihwagen in Anspruch genommen haben. Sollte dies der Fall sein, haben die das Recht eine sogenannte Nutzungsentschädigungen zu beantragen. Voraussetzung ist hierfür, dass Sie sich einen Ersatzwagen angeschafft haben. Dieser Muss auf die gleiche Person angemeldet werden auf die das Verunfallte Fahrzeug angemeldet war. Die Höhe der Entschädigung hängt vom jeweiligen Fahrzeugtyp ab. Diese entnehmen Sie in der regel Ihrem KFZ Gutachten, dass Sie von ihrem KFZ- Sachverständigen erhalten haben.  

Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Sie entscheiden über den Ablauf ihres Verkehrsunfalls, nicht die Versicherung, der Unfallverursacher!

Die Versicherung des Unfallverursachers wird versuchen, Ihre Kooperationspartner in Sachen Verkehrsunfälle anzubieten. Sie müssen sich nicht von der gegnerischen Versicherung des Verursachers drängen lassen und den KFZ- Sachverständigen bzw. deren Werkstatt akzeptieren, da diese im Auftrag der Versicherungen arbeiten und entsprechend die Kosten ihres verunfallten Fahrzeugs so gering wie möglich halten. 

Kann ich den Gutachter der Versicherung ablehnen?

Diese Frage stellen uns viele unserer Kunden und ja, wir empfehlen es Ihnen, wenn Sie nicht auf ihre Kosten sitzen bleiben möchten. Der KFZ- Gutachter der gegnerischen Versicherung wird logischerweise im Interesse seines Auftraggebers arbeiten. Diese ist hier die Versicherung des Unfallverursachers und nicht Sie. Aus diesem Grund wird er versuchen, die Kosten für seinen Auftraggeber so gering wie möglich zu halten, um weiterhin beauftragt zu werden. Somit werden Ihnen Kosten und Reparaturen, die Ihnen zustehen, nicht erwähnt oder erstattet. 

Darf ich trotz Totalschaden reparieren?  

Reparieren trotz Totalschaden (130%- Grenze), wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert können Sie dennoch Ihr Fahrzeug reparieren lassen. Bis zur 130%- Grenze darf noch eine Reparatur in Auftrag gegeben werden. Allerdings müssen Sie ihr Fahrzeug vollständig sach- und fachgerecht wiederherstellen lassen (keine „Billigreparaturen“), zu beachten ist dann auch, dass Sie ihr Fahrzeug mindestens 6 Monate weiter nutzen. Gerne beraten wir Sie als KFZ- Sachverständige zu den Einzelheiten dieser Regulierung, rufen Sie uns an.

Beispiel 1:

Wiederbeschaffungswert 10.000,- €

Reparaturkosten 12.000,- €

Restwert 4.500,- €

130% = 13000,-€

Hier liegen die Reparaturkosten unter der 130%- Grenze Sie können ihr Fahrzeug reparieren. 

Beispiel 2: 

Wiederbeschaffungswert 10.000,- €

Reparaturkosten 14.000,- €

Restwert 4.500,- €

130% = 13000,-€

Die Kosten liegen weit über der 130%- Grenze Sie dürfen nicht reparieren.  

Darf ich bei einem Totalschaden verkaufen?

Wenn Ihr KFZ- Gutachter einen Totalschaden bzw. wirtschaftlichen Totalschaden ermittelt hat, haben Sie das Recht ihr Fahrzeug zum Restwert zu verkaufen. 

Sollten Sie sich zum Verkauf ihres Fahrzeugs entscheiden, haben Sie Anspruch auf die Differenzsumme zwischen Verkaufssumme (Restwert) und Wiederbeschaffungswert.

Um Ärger mit der Versicherung zu vermeiden, haben Sie vom KFZ Gutachter mindestens drei Kaufangebote für ihr beschädigtes Fahrzeug erhalten. Verkaufen Sie zum Höchstgebot, lassen Sie sich vom Käufer einen Kaufvertrag geben. Mit diesem Nachweis sind beim Verkauf ihres Fahrzeuges auf der sicheren Seite. 

Was ist, wenn der Unfallgegner aus dem Ausland kommt?

Kommt der Unfallgegner aus dem Ausland, werden auch hier die Reparatur kosten des Geschädigten übernommen. Hier ist es aber auch wichtig zu wissen, ob sich der Schaden im Ausland oder im Inland ereignet hat, da die Haftungsbestimmungen in den europäischen Ländern variieren. Hat sich der Unfall im Inland ereignet, so setzt sich das deutsche Recht durch. Wichtig ist hier auch zu wissen, dass die Kosten nach Deutschen Recht übernommen werden. Hat sich jedoch der Unfallschaden im Ausland ereignet, wird nach ausländischen Recht entschieden. Meist werden dann die Kosten des KFZ Gutachters nicht übernommen. Wir empfehlen unseren Kunden in solchen Fällen immer einen Rechtsbeistand, dieser setzt ihre Rechte durch und übernimmt die Korrespondenz mit der Versicherung des Unfallgegners. Die Kosten des Rechtsanwalts werden im vollen Umfang übernommen. 

Darf ich die Werkstatt Selber auswählen?

Sie haben das Recht, ihre Werkstatt selbst zu bestimmen. Bei der Bestimmung der eigenen Werkstatt ist hier zu beachten, dass Ihr Fahrzeugs sach- und fachgerecht repariert werden muss. Entsprechend muss der Versicherung eine Reparaturrechnung für die Reparatur an ihrem Fahrzeug vorgelegt werden. Wenn diese Voraussetzungen geleistet werden können, steht es Ihnen zu frei zu entscheiden, wo Sie reparieren möchten. 

Was kostet mich ein Gutachten?

Sie tragen im Regelfall keine Kosten. Keine Sorge bzgl. der Kosten für ein Unfallgutachten. Sie möchten später keine bösen Überraschungen erleben und auf eigenen Kosten sitzen bleiben, das versteht sich für uns von selbst! Wir würden in Ihrer Situation ebenso handeln! Bei der Beauftragung von Unfallgutachten fallen für Sie im Regelfall(klare Sachlage – Sie tragen a Unfall keine Schuld) keine Kosten an! Sie erteilen den Auftrag für das Unfallgutachten, die gegnerische Versicherung trägt die Kosten. Sollte dies nicht zu erwarten sein, so würden wir Ihnen dies bereits im Vorfeld mitteilen. Wir empfehlen Ihnen ganz klar nur dann ein Unfallgutachten erstellen zu lassen, wenn dies auch gerechtfertigt ist und die Kosten voraussichtlich getragen werden.